Reiner Scherer
Dipl. Ing. (FH) Architekt
geprüfter und anerkannter
Sachverständiger für Schäden
an Gebäuden und Wertermittlung
der DESAG (Deutsche
Sachverständigen Gesellschaft)
Alter Berg 10
69226 Nußloch
| Telefon: | 06224 - 91 95 22 |
| Fax: | 06224 - 91 95 23 |
| E-Mail: | reiner@r-scherer.de |
| Web: | bausachverstaendiger-scherer.de |
Bausachverständiger
Baugutachten
Bei Schäden an einem Bauobjekt ist die Feststellung und Begutachtung vor Ort in der Regel unvermeidlich. Es ist aber nicht immer gleich notwendig, ein teures selbstständiges Beweissicherungsverfahren durchzuführen.
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Baubegleitende Qualitätssicherung
Beratende Baubegehung ersetzt keine Fachbauleitung, kann aber Bauherren beim Umgang mit Bauträgern dabei helfen, ernsthafte Probleme zu vermeiden. Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätssicherung werden Baubegehungungen in der Regel gemeinsam mit einem Vertreter des Auftragnehmers durchgeführt.
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Abnahme bei Bauträgerobjekten
Nach Fertigstellung eines Bauträgerobjektes erfolgt die Übergabe an den Erwerber in Form einer sogenannten Abnahme. Bei einer gemeinsamen Begehung wird festgestellt, ob alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
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Ablauf der Gewährleistungsfristen
Gewährleistungsansprüche verjähren - das ist besonders ärgerlich, wenn Schäden erst nach der Bauabnahme aufgetreten sind. Daher empfiehlt es sich, eine Gewährleistungsabnahme vor Ablauf der Gewährleistungsfrist durchführen.
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Privatgutachter für WEG
Als geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden der DESAG (Deutsche Sachverständigen Gesellschaft) erstellen wir Baugutachten für Wohneigentümergemeinschaften.
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Abnahme von Teilleistungen bei Sanierungen
Bei allen Sanierungen in größerem Umfang sollte eine Bauabnahme der Abschluss aller Modernisierungs- maßnahmen sein. Wichtig zu wissen ist, dass nach der Bauabnahme die Gewährleistungsfrist beginnt, was für den Bauherrn eine Beweislastumkehr bedeutet.
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